Zusammenfassung: Der UVS ging auf die Zulässigkeit von in Lokalen aufgestellten Geldspielapparaten ein, die über eine Plattform (Game-Server) verbunden waren, und über die man um vermögenswerte Gewinne und Verluste spielen konnte.
Rechtsgrundlagen: § 1 VlbG SpielapparateG

