Zusammenfassung: Der UVS ging der Frage nach, ob die in Lokalen aufgestellten Geldspielapparate, die über eine Plattform (Game-Server) verbunden waren und über die man um vermögenswerte Gewinne und Verluste spielen konnte, eine Form der elektronischen Lotterie darstellten.
Rechtsgrundlagen: § 1 VlbG SpielapparateG; § 2 Abs 4 GSpG; § 12a GSpG

