Zusammenfassung: Für den UVS war die Zusage der Nachlieferung kein Nachweis für die Gleichwertigkeit eines Produkts (hier Leuchte).
Rechtsgrundlagen: § 106 BVergG
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Zusammenfassung: Für den UVS war die Zusage der Nachlieferung kein Nachweis für die Gleichwertigkeit eines Produkts (hier Leuchte).
Rechtsgrundlagen: § 106 BVergG
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