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Verspäteter Nachprüfungsantrag auf Grund falscher Angabe des Auftraggebers in der Mitteilung der Zuschlagsentscheidung betreffend Ablauf der Stillhaltefrist

VergaberechtJudikaturUVS aktuell 2008/168UVS aktuell 2008, 136 Heft 3 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit einem verspäteten Nachprüfungsantrag auseinander und nahm hierbei zur Stillhaltefrist gemäß § 132 BVergG Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 132 Abs 1 BVergG; § 321 BVergG; § 61 Abs 3 AVG; § 7 Vlbg VergabenachprüfungsG

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