Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob eine Mängelbehebung erforderlich ist, wenn vom Bieter als Nachweis der Gleichwertigkeit ein Muster eines Produkts (hier Leuchte) vorgelegt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 106 BVergG
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Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob eine Mängelbehebung erforderlich ist, wenn vom Bieter als Nachweis der Gleichwertigkeit ein Muster eines Produkts (hier Leuchte) vorgelegt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 106 BVergG
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