Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit der Interpretation des § 37 Abs 2 JGG auseinander und prüfte, ob die Aufzählung der Vertrauensperson dort taxativ ist.
Rechtsgrundlagen: § 37 JGG
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Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit der Interpretation des § 37 Abs 2 JGG auseinander und prüfte, ob die Aufzählung der Vertrauensperson dort taxativ ist.
Rechtsgrundlagen: § 37 JGG
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