Zusammenfassung: Der UVS Tirol setzte sich mit der Frage auseinander, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem IG-Luft gehörig kundgemacht werden müssen und wie etwaige Zusatztafeln hierfür aussehen müssen.
Rechtsgrundlagen: § 14 IG-L; § 30 Abs 1 IG-L; § 44 Abs 3 StVO

