Zusammenfassung: Der UVS Tirol setzte sich mit der Frage auseinander, ob sich der Bestimmung des § 14 Abs 3 IG-L ableiten lasse, daß ein antragslegitimierter Zulassungsbesitzer ein erhebliches Interesse haben müsse.
Rechtsgrundlagen: § 14 IG-L
Zusammenfassung: Der UVS Tirol setzte sich mit der Frage auseinander, ob sich der Bestimmung des § 14 Abs 3 IG-L ableiten lasse, daß ein antragslegitimierter Zulassungsbesitzer ein erhebliches Interesse haben müsse.
Rechtsgrundlagen: § 14 IG-L
