Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob Fahrenschreiber auch für Spezialfahrzeuge einzusetzen sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 KFG; § 103 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob Fahrenschreiber auch für Spezialfahrzeuge einzusetzen sind.
Rechtsgrundlagen: § 2 KFG; § 103 KFG
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