Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Behörde erster Instanz die Rechtfertigung der Beschuldigten zu Recht als Schutzbehauptung wertete.
Rechtsgrundlagen: § 5 VStG; § 37 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Behörde erster Instanz die Rechtfertigung der Beschuldigten zu Recht als Schutzbehauptung wertete.
Rechtsgrundlagen: § 5 VStG; § 37 AVG
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