Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob ein Notstand die Missachtung des Nachtfahrverbots durch den Berufungswerber entschuldigte.
Rechtsgrundlagen: § 6 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte im gegenständlichen Fall zu beurteilen, ob ein Notstand die Missachtung des Nachtfahrverbots durch den Berufungswerber entschuldigte.
Rechtsgrundlagen: § 6 VStG
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