Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Berufungswerber durch Düngemaßnahmen im April gegen das Wasserrechtsgesetz verstieß.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 2 WRG; § 5 Abs 1 VStG
Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Berufungswerber durch Düngemaßnahmen im April gegen das Wasserrechtsgesetz verstieß.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 2 WRG; § 5 Abs 1 VStG
