Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob eine konkrete Auflage das Bestimmtheitsgebot erfüllte.
Rechtsgrundlagen: § 367 GewO Z 25 1994
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob eine konkrete Auflage das Bestimmtheitsgebot erfüllte.
Rechtsgrundlagen: § 367 GewO Z 25 1994
Schlagwörter:
