Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich mit der Frage zu befassen, ob § 82b GewO 1994 eine Vorlagepflicht der Prüfbescheinigung auf Aufforderung zu entnehmen ist. Woraus kann sich eine derartige Pflicht ergeben?
Rechtsgrundlagen: § 82b GewO 1994
Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich mit der Frage zu befassen, ob § 82b GewO 1994 eine Vorlagepflicht der Prüfbescheinigung auf Aufforderung zu entnehmen ist. Woraus kann sich eine derartige Pflicht ergeben?
Rechtsgrundlagen: § 82b GewO 1994
