Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob eine ausgesprochene Mindeststrafe für ein fehlendes Bindemittel zu hoch war. Ist eine Unterschreitung der Mindeststrafe möglich?
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1a Z 7 GGBG; § 15a GGBG; § 27 Abs 3 Z 5 GGBG

