Zusammenfassung: Der UVS Salzburg hatte zu entscheiden, ob es ausreicht, eine Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes des Kfz vor Fahrtantritt vorzunehmen, oder ob diese Prüfung auch während der Fahrt bei wahrnehmbaren Ereignissen stattzufinden hat.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 KFG; § 102 Abs 1 KFG

