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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Meldegesetz

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2007/109UVS aktuell 2007, 125 Heft 3 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der UVS Burgenland hatte zu entscheiden, ob eine Zustellung an eine Kontaktadresse nach § 19a Abs 2 MeldeG rechtmäßig erfolgte, wenn in Wahrheit keine Obdachlosigkeit vorliegt, sondern Unterkunftnahme in einer Wohnung.

Rechtsgrundlagen: § 19a MeldeG

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