Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Autofahrer § 9 Abs 2 StVO verletzte, indem er einem Fußgänger auf einem Schutzweg den Vorrang nahm.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Autofahrer § 9 Abs 2 StVO verletzte, indem er einem Fußgänger auf einem Schutzweg den Vorrang nahm.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 StVO
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