Zusammenfassung: Der UVS Salzburg hatte zu entscheiden, ob ein Vorbeifahren an einem Fußgänger unter Einhaltung eines 50 cm großen seitlichen Abstands mit 40 km/h bei Dunkelheit und schneeglatter Fahrbahn gefährdend iSv § 17 Abs 1 StVO ist.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 4 StVO; § 17 Abs 1 StVO

