Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall ging es um das Verhältnis der Genehmigungen für Motocrossveranstaltungen nach dem Veranstaltungsgesetz und dem Geländefahrzeugegesetz.
Rechtsgrundlagen: § 22b StmkVeranstaltungsG; § 4 StmkGeländefahrzeugeG
Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall ging es um das Verhältnis der Genehmigungen für Motocrossveranstaltungen nach dem Veranstaltungsgesetz und dem Geländefahrzeugegesetz.
Rechtsgrundlagen: § 22b StmkVeranstaltungsG; § 4 StmkGeländefahrzeugeG
