Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob eine Äußerung gegenüber Polizeibeamten als Anstandsverletzung zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 StmkLSG
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, ob eine Äußerung gegenüber Polizeibeamten als Anstandsverletzung zu werten ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 StmkLSG
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