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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Verwaltungsverfahrensgesetz

VerwaltungsverfahrenUVS aktuell 2007/115UVS aktuell 2007, 128 Heft 3 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob einem Verein ein Berufungsrecht in einer Sache zusteht, in der über den Obmann des Vereins eine Geldstrafe verhängt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 63 Abs 5 AVG; § 9 Abs 7 VStG

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