Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob die wasserrechtliche Meldepflicht für eine Abfallbehandlungsanlage, die nach abfallwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen genehmigt wurde, entfällt.
Rechtsgrundlagen: § 31a Abs 4 WRG
Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob die wasserrechtliche Meldepflicht für eine Abfallbehandlungsanlage, die nach abfallwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen genehmigt wurde, entfällt.
Rechtsgrundlagen: § 31a Abs 4 WRG
