Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob eine Tatumschreibung in einem Strafbescheid dem Konkretisierungsgebot genügt.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 2 ZDG; § 44a VStG
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Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob eine Tatumschreibung in einem Strafbescheid dem Konkretisierungsgebot genügt.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 2 ZDG; § 44a VStG
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