Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob ein Strafbescheid, der dem Beschuldigten unbefugte Rodung vorwarf, dem Konkretisierungsgebot genügt.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 ForstG; § 174 Abs 1 ForstG; § 44a VStG
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Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob ein Strafbescheid, der dem Beschuldigten unbefugte Rodung vorwarf, dem Konkretisierungsgebot genügt.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 ForstG; § 174 Abs 1 ForstG; § 44a VStG
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