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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Gewerbeordnung

GewerberechtUVS aktuell 2007/102UVS aktuell 2007, 123 Heft 3 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob ein Offenhalten eines Betriebes zwischen 12.3.07 und 5.4.07, der nur im Sommer geöffnet ist, eine Unzulässige Ausdehnung der Betriebszeiten darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 366 Abs 1 GewO

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