Zusammenfassung: Der UVS Salzburg hatte zu entscheiden, ob eine Sicherung von Fässern mit nur durch in Längsrichtung angebrachten Gurten ausreichend ist.
Rechtsgrundlagen: § 101 KFG; § 102 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS Salzburg hatte zu entscheiden, ob eine Sicherung von Fässern mit nur durch in Längsrichtung angebrachten Gurten ausreichend ist.
Rechtsgrundlagen: § 101 KFG; § 102 KFG
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