Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob das Verkaufen von Waren ohne österreichische Gewerbeberechtigung strafbar ist, wenn der Berufungswerber in Besitz einer deutschen Reisegewerbekarte ist.
Rechtsgrundlagen: § 366 GewO; § 367 GewO
Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob das Verkaufen von Waren ohne österreichische Gewerbeberechtigung strafbar ist, wenn der Berufungswerber in Besitz einer deutschen Reisegewerbekarte ist.
Rechtsgrundlagen: § 366 GewO; § 367 GewO
