Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur ordnungsgemäßein Zustellung einer an einen Verein gerichteten Strafverfügung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 Abs 2 VStG; § 9 Abs 7 VStG
Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur ordnungsgemäßein Zustellung einer an einen Verein gerichteten Strafverfügung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 48 Abs 2 VStG; § 9 Abs 7 VStG
