Zusammenfassung: Der UVS nimmt zu den Vorgaben für die Überprüfung einzelner Fahrzeugteile Stellung und erläutert, welche Mängel die Abnahme des Zulassungsscheins und der Kennzeichentafel rechtfertigen.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO
Zusammenfassung: Der UVS nimmt zu den Vorgaben für die Überprüfung einzelner Fahrzeugteile Stellung und erläutert, welche Mängel die Abnahme des Zulassungsscheins und der Kennzeichentafel rechtfertigen.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 StVO
