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Verantwortlicher Beauftragter, juristische Person mit Sitz in Deutschland, räumlicher Geltungsbereich des VStG

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2007/26UVS aktuell 2007, 42 Heft 1 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Nur inländische juristische Personen sind zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten legitimiert und auch verpflichtet.

Rechtsgrundlagen: § 9 VStG

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