Zusammenfassung: Nur inländische juristische Personen sind zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten legitimiert und auch verpflichtet.
Rechtsgrundlagen: § 9 VStG
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Zusammenfassung: Nur inländische juristische Personen sind zur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten legitimiert und auch verpflichtet.
Rechtsgrundlagen: § 9 VStG
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