Zusammenfassung: Die Zurückweisung von Personen nach der Grenzkontrolle bei einer Landgrenzübergangsstelle ist nicht gesetzeskonform.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 2 FPG; § 67a Abs 1 Z 2 AVG
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Zusammenfassung: Die Zurückweisung von Personen nach der Grenzkontrolle bei einer Landgrenzübergangsstelle ist nicht gesetzeskonform.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 2 FPG; § 67a Abs 1 Z 2 AVG
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