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Zweite Ausbildungsphase, Perfektionsfahrten, Fristen, Nachfrist

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2007/3UVS aktuell 2007, 33 - 34 Heft 1 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Der UVS nimmt zum Anwendungsbereich und telos der in § 4b Abs 1 FSG normierten Dreimonatsfrist Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 4b Abs 1 FSG; § 4c Abs 2 FSG

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