Zusammenfassung: Die auch nach der Identitätsfeststellung und Überprüfung der Verfügungsberechtigung unterlassene Herausgabe des Fahrzeugs begründet einen unrechtmäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Bf.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 Z 2 AVG; Art 5 StGG
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