Zusammenfassung: Die Zurückverweisung an die erste Instanz zum Zweck der Sachverhaltsermittlung obliegt dem Ermessen des UVS.
Rechtsgrundlagen: § 66 Abs 2 AVG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die Zurückverweisung an die erste Instanz zum Zweck der Sachverhaltsermittlung obliegt dem Ermessen des UVS.
Rechtsgrundlagen: § 66 Abs 2 AVG
Schlagwörter:
