Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Entrichtung einer auferlegten Geldstrafe Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 54b Abs 3 VStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Entrichtung einer auferlegten Geldstrafe Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 54b Abs 3 VStG
Schlagwörter:
