Zusammenfassung: Jede Betriebsart eines Gastgewerbes erfordert eine eigene Gewerbeanmeldung.
Rechtsgrundlagen: § 111 Abs 5 GewO 1994
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Zusammenfassung: Jede Betriebsart eines Gastgewerbes erfordert eine eigene Gewerbeanmeldung.
Rechtsgrundlagen: § 111 Abs 5 GewO 1994
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