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Schließung einer Betriebsanlage, Verletzung von Auflagen, Ersatzvornahme, konkrete Gefahr

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2007/13UVS aktuell 2007, 37 - 38 Heft 1 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Der UVS prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen die Missachtung von Auflagen die Schließung einer genehmigten Betriebsanlage rechtfertigt und nimmt zur Zulässigkeit einer Ersatzvornahme Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 1 GewO 1994; § 360 Abs 4 GewO 1994; § 367 Z 25 GewO 1994

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