Zusammenfassung: Der UVS erläutert, unter welchen Voraussetzungen vom Erfordernis der Erbringung eines Befähigungsnachweises für die Ausübung des Taxigewerbes abgesehen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 Z 1 GewO; § 28 Abs 1 Z 2 GewO; § 346 GewO

