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Vertretungsbefugnis des Lenkers, Namhaftmachung eines Zustellbevollmächtigten

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2007/20UVS aktuell 2007, 40 Heft 1 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Die Übergabe eines Auftrags zur Namhaftmachung eines Zustellbevollmächtigten an den Lenker entfaltet keine Rechtswirkungen.

Rechtsgrundlagen: § 24 GütBefG; § 10 ZustG

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