Zusammenfassung: Der UVS prüft, ob ein sogenannte " Kavalierstart" ohne eine durch quietschende Reifen verursachte Lärmemission vom Anwendungsbereich des § 102 Abs 4 KFG umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 4 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS prüft, ob ein sogenannte " Kavalierstart" ohne eine durch quietschende Reifen verursachte Lärmemission vom Anwendungsbereich des § 102 Abs 4 KFG umfasst ist.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 4 KFG
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