Zusammenfassung: Die unterlassene Belehrung über die eingeschränkte Nachbarparteistellung durch die erstinstanzliche Genehmigungsbehörde steht dem Eintritt der Präklusionswirkung im vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren entgegen.
Rechtsgrundlagen: § 359b Abs 1 GewO 1994; § 41 Abs 2 AVG; § 42 Abs 1 AVG

