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Ladetätigkeiten innerhalb einer gewerblichen Betriebsanlage, genehmigungspflichtige Änderung

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2007/15UVS aktuell 2007, 38 Heft 1 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Nicht projektgemäß durchgeführte Ladetätigkeiten sind als bewilligungspflichtige Betriebsanlagenänderung zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1994; § 368 GewO 1994; § 74 Abs 2 GewO 1994

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