Zusammenfassung: Die für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis auferlegte Geldstrafe stellt keinen Ersatz für das Beförderungsentgelt dar.
Rechtsgrundlagen: § 19 VStG; Art 9 Abs 1 Z 2 EGVG
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Zusammenfassung: Die für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis auferlegte Geldstrafe stellt keinen Ersatz für das Beförderungsentgelt dar.
Rechtsgrundlagen: § 19 VStG; Art 9 Abs 1 Z 2 EGVG
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