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Geldstrafe ist nicht Ersatz für Beförderungsentgelt

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2007/28UVS aktuell 2007, 43 Heft 1 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Die für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis auferlegte Geldstrafe stellt keinen Ersatz für das Beförderungsentgelt dar.

Rechtsgrundlagen: § 19 VStG; Art 9 Abs 1 Z 2 EGVG

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