Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Vollstreckbarkeit eines anlässlich einer Feuerbeschau - ohne Rechtsmittelbelehrung - auferlegten Heizverbots Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 1 FPolG; § 61 Abs 2 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Vollstreckbarkeit eines anlässlich einer Feuerbeschau - ohne Rechtsmittelbelehrung - auferlegten Heizverbots Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 1 FPolG; § 61 Abs 2 AVG
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