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Privatzimmervermietung ist keine landwirtschaftliche Tätigkeit

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2007/35UVS aktuell 2007, 45 Heft 1 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Die Vermietung von Privatzimmern kann nicht als Ausprägung einer landwirtschaftlichen Nutzung qualifiziert werden.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 4 Vlbg GVG 2004; § 6 Abs 1 lit a Vlbg GVG 2004

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