Zusammenfassung: Die behinderungsbedingte Unmöglichkeit der Bedienung des Parkscheinautomaten ohne fremde Hilfe rechtfertigt - außer bei Vorliegen einer Notstandssituation - die Nichtentrichtung der Parkgebühr nicht .
Rechtsgrundlagen: § 2 stmk ParkgebG; § 6 VStG

