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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Bundesrecht - Gewerbeordnung

GewerberechtUVS aktuell 2006/173UVS aktuell 2006, 168 - 169 Heft 4 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Eine Auflage zur Reduktion der Musiklautstärke in einer Diskothek um fast die Hälfte des ursprünglich zulässigen Werts ist als unzulässige - weil wesensverändernde - Auflage für eine genehmigte Betriebsanlage zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 1 GewO 1994; § 79 Abs 4 GewO 1994; § 66 Abs 4 AVG

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