Zusammenfassung: Die Beantragung der Ausstellung eines Führerscheinduplikates rechtfertigt bzw erfordert die Befristung der Lenkberechtigung nicht.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG; § 37 Abs 1 FSG; § 40 Abs 5 FSG
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Zusammenfassung: Die Beantragung der Ausstellung eines Führerscheinduplikates rechtfertigt bzw erfordert die Befristung der Lenkberechtigung nicht.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG; § 37 Abs 1 FSG; § 40 Abs 5 FSG
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