Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Bestimmungsmerkmale einer " beleidigenden Schreibweise" iSd § 34 Abs 3 AVG.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 3 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS konkretisiert die Bestimmungsmerkmale einer " beleidigenden Schreibweise" iSd § 34 Abs 3 AVG.
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 3 AVG
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